Pro und Contra für die Berufsentscheidung Flugbegleiter:


 Mögliche Vorteile:

  • kurze Ausbildungszeit
  • Abwechslungsreichtum
  • keine Kleidersorgen
  • hohe Eigenverantwortung
  • je nach Airline viel Freizeit
  • auch werktags frei
  • viele neue Kontakte
  • gute Hotels
  • viele Vergünstigungen



Mögliche Nachteile:

  • kein anerkannter Ausbildungsberuf
  • Arbeitszeiten
  • auch an Feiertagen arbeiten
  • Jetlag
  • hohe gesundheitliche Belastungen  
  • häufige Abwesenheit von zuhause
  • Belastung für die Partnerschaft
  • mögliche Konjunkturschwäche
  • Austauschbarkeit des Personalkörpers
  • Arbeitsbedingungen
  • keine planbare Zukunft bei Saison/Zeitverträgen
  • Risiko der Fluguntauglichkeit und damit verbundenen Arbeitslosigkeit
  • niedriges gesellschaftliches Renomme
  • höheres Risiko, in Konflikt- und Gefahrensituationen verwickelt zu werden
  • Klischees

 

Aufgabenfeld:

Die hauptsächliche Aufgaben von Flugbegleitern ist die Gewährleistung von Sicherheit an Bord sowie die Betreuung der Fluggäste. Im Notfall ist es Aufgabe der Flugbegleiter, innerhalb kürzester Zeit das Flugzeug zu evakuieren. Flugbegleiter müssen Feuer bekämpfen können und im Notfall schellstmöglich adäquate Maßnahmen ergreifen können.

Ebenso ist das Servieren und Zubereiten von Essen und Getränken ein Hauptbetätigungsfeld. Außerdem gehört Erste Hilfe und der Umgang mit schwierigen Fluggästen zum Alltag.

Bedauerlicherweise führt das Servieren dazu, dass erhebliche Vorurteile diesem Berufszweig begegnen und Flugbegleiter in der Öffentlichkeit oft fälschlicherweise auf einfachen Servierkräfte reduziert werden.

Tatsächlich üben Flugbegleiter eine hohe verantwortungsreiche Tätigkeit aus. Daher erfolgt eine selektive Personalauswahl, die nur ungefähr 10 % der Bewerber erfolgreich abschliesst.

 

Anforderungen an Flugbegleiter:

  • Hohe Serviceorientierung
  • Kontaktfreude, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
  • Persönliches, freundliches Auftreten und ein gepflegtes Äußeres
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Einsatzbereitschaft auch unter Stress
  • Diplomatie auch in schwierigen Situationen
  • Selbstständigkeit, Engagement und Initiative
  • Verantwortungsbewußtsein und Zuverlässigkeit
  • Fliessendes Deutsch und Englisch
Hard Facts zur Bewerbung als Flugbegleiter
Hard Facts sind die Kriterien, die nicht aufgeweicht werden können und an denen kein Bewerber vorbeikommt (Körpergröße etc.). Nur wer diese Kriterien erfüllt, kann später seine Soft Skills unter Beweis stellen.
Hinweis: Jede Airline hat unterschiedliche Hard Facts (Bsp.: Körpergröße), so dass ein Bewerber der für eine Airline zu klein ist, durchaus bei einer anderen Airline eine Chance hat.
Geschlecht: Frauen und Männer können sich gleichermaßen bewerben. Den größeren Anteil bei den Bewerbungen allgemein als auch beim Kabinenpersonal stellen die Frauen dar. Dadurch können Irrtümer entstehen, dass nur Frauen eingestellt werden, was aber keinesfalls stimmt. (Es gibt aber auch Airlines die nur nach Frauen "suchen".) Jeder Mann bekommt seine gleichberechtigte Chance.
Alter: Offiziell dürfen die Airlines kein "Einstellungsalter" angeben - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG - was jedoch nicht heißt, dass es intern nicht doch eine Rolle bei der Vorauswahl-Entscheidung spielen könnte. Ausschließlich das Mindesteinstellungsalter für Kabinenpersonal von 18 Jahren wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Größe: Die Mindestgröße variiert von 157 cm (Ryanair) bis 165 cm (Air Berlin) bei Damen bzw. 175 cm (Germanwings) bei Herren. Die Mindestgröße hat praktische Gründe, die mit der Flugzeuggröße zu tun haben. Bei großen Flugzeugen wären zu kleine Flugbegleiter auf die Hilfe anderer Flugbegleiter angewiesen - Schließen der Staufächer (Bins). Einige Gegenstände, die der Sicherheit an Bord dienen, sind in einer Höhe montiert, die kleine Flugbegleiter trotz des Streckens auf Zehenspitzen nicht erreichen können. Eine andere Möglichkeit bieten ausländische Airlines mit der "Mindestarmreichweite" an (Emirates) : "a minimum arm reach of 212 cms on tip toes" Die Maximalgröße variiert von 1,75 m (Eurowings) bis zu 1,95 m (LH) Es gibt einige Airlines, die keine Maximalgröße angeben, ein Bewerber mit einer Körpergröße von 2,00 m wird dennoch nur selten einen Erfolg haben, da die Arbeit ab einer gewissen Größe den Rücken schädigt.
Gewicht: Die Airlines erwarten sich von ihren Bewerbern ein "Idealgewicht" bzw. ein "Gewicht angemessen zur Körpergröße" Die Definition von "Idealgewicht" bzw. "angemessen" - das "Idealgewicht" wird unterschiedlich definiert: - bei einer 170 cm großen Frau zwischen 60 kg und 72 kg - bei einem Mann mit 180 cm zwischen 72 kg und 88 kg eine "grobe" Regel: (Gewicht noch OK) Damen (Körpergröße minus 100) kg Herren (Körpergröße minus 100) plus 10 kg Eine andere Möglichkeit mit dem BMI (Body-Mass-Index) - Werte zwischen 20-25 sind im normalen Bereich Berechnung: Körpergewicht dividiert durch (Körpergröße in m x Körpergröße in m) Bsp: Gewicht 80 kg Körpergröße: 1,75 m 80 / 1,75 x 1,75 = 26,1 --- leichtes Übergewicht Ein geringeres Körpergewicht als das "Idealgewicht" bedeutet nicht, dass die-/derjenige das "fehlende" Gewicht zunehmen muss, sofern es sich in einer gewissen Bandbreite bewegt.
Allgemeine Gesundheit: Das Medical kann oft das Aus für den Job bedeuten. Es werden Augen, Ohren, Herz, Blut, Urin, Körperbau, Lungen untersucht. Außerdem müssen Fragebögen bezüglich Vorerkrankungen ausgefüllt werden. Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann, spätestens nachdem es bekannt wird, schwere Konsequenzen mit sich bringen (Haftungsansprüche, Kündigung). Das Fliegen ist sehr anstrengend, dadurch wird das Immunsystem geschwächt. Der Körper wird durch die unterschiedlichen, ständig wechselnden Zeit- und Klimazonen und durch veränderte hygienische Verhältnisse zusätzlich belastet. Deshalb ist ein gesunder Körper ein absolutes Muss!
Augen - Brillenträger sind kein Tabu mehr. Im Allgemeinen: +/- 3 Dioptrien, bei LH +/- 4,75 Dioptrien. Warum? - Bei Verlust der Sehhilfe muss die Person über ausreichend natürliche Sehschärfe verfügen, um den Passagieren helfen zu können. Laserbehandlungen könnten wegen nicht nachgewiesener Spätfolgen kritisch gewertet werden und zur Fluguntauglichkeit führen.
Zähne - optisch sollen sie ansprechend und gepflegt sein. Plomben oder Zahnersatz sind erlaubt. Amalgam-Füllungen müssen normalerweise nicht durch Keramikfüllungen ersetzt werden.
HNO - Chronische Atemwegserkrankungen bedingen bei der Fluguntauglichkeitsuntersuchung (Medical) normalerweise eine Fluguntauglichkeit, da in der Kabine eine sehr niedrige Luftfeuchtigkeit (6%-15%) herrscht und die Schleimhäute dadurch schnell austrocknen. Eine Verschleimung der Atemwege erschwert den Druckausgleich, was zu schweren Schmerzen führen kann.
Rücken - muss gesund und belastbar sein. Durch das häufige, z.T. falsche durchgeführte Bücken und aufgrund der schweren Lasten (Schieben des vollen Trolleys) wird dieser besonders beansprucht.
Allergien - Hierbei kommt es auf den Schwierigkeitsgrad und auf die Ursachen der Allergie an. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Fliegerarzt.
Drogen - ein absolutes Tabu für Fliegerpersonal aufgrund der Veränderung der Wahrnehmungsfähigkeit.
AIDS - Wer mit dem HI-Virus infiziert ist, wird als fluguntauglich beurteilt, da das Reisen in ferne Länder eine große körperliche Belastung bedeutet.
Impfungen - Die Bereitschaft muss mitgebracht werden, sich impfen zu lassen. Flugbegleiter, die innerhalb Europas fliegen, benötigen z.b: keine Gelbfieberimpfung.
Sprachenkenntnisse:
Deutsch - für alle deutschen Airlines gilt: fließendes Deutsch ist Voraussetzung. Nicht nur Grammatik und Wortschatz sind entscheidend - eine gute Verständlichkeit ist unbedingt notwendig.
Englisch - die Anforderungen sind von Airline zu Airline sehr verschieden. Bei LH wird sicherlich ein höheres Niveau als bei AB gebraucht, da LH an ein internationales Streckennetz anbindet und viele Codeshare-Flüge von ausländischen Fluggesellschaften durchführt.
Andere Sprachen - jede weitere Sprache ist willkommen, aber oft kein Muss.
Staatsangehörigkeit: Die meisten Airlines verlangen ausdrücklich einen "EU-Pass", da das problemlose Ein- und Ausreisen eines der wichtigsten Dinge ist. LH erwartet einen "Reisepass ohne Reisebeschränkungen", Hamburg International einen "Reisepass, der den internationalen Einsatz ermöglicht".
Führerschein: Der Besitz eines Führerscheins wird von einigen Airlines (TUIfly, Eurowings, Contact Air) vorausgesetzt, LH hingegen nicht. Grundsätzlich macht ein Auto flexibler.
Schwimmen: Nur für wenige Airlines (RyanAir, Hamburg International) ist dies eine explizite Einstellungsvoraussetzung, das heißt jedoch nicht, dass es für die anderen minderwichtig ist. Ein Teil des Emergency Trainings ist die Notwasserungsübung im Schwimmbad.
Telefonische Erreichbarkeit: Oft wird ein Telefonanschluss verlangt. In der Regel reicht ein Festnetz. Die telefonische Erreichbarkeit ist für die Airline unerlässlich, insbesondere während des Standby-Dienstes.
Erste-Hilfe-Ausbildung: Eine Erste-Hilfe-Ausbildung wird in der Regel während des Lehrgangs durchgeführt.
Polizeiliches Führungszeugnis / Sicherheitsüberprüfung: Ein polizeiliches Führungszeugnis wird heute kaum mehr verlangt. Jedoch wird von den Airlines vor jeder Einstellung eine Sicherheitsüberprüfung (bezüglich etwaiger Vorstrafen) durchgeführt. Damit soll der Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen nur denen bestimmt sein, bei denen keinerlei Bedenken vorliegt.
Rauchen: Ob Raucher oder Nichtraucher, interessiert die meisten Airlines bei der Einstellung nur bedingt.
Computerkenntnisse: Computeranwenderkenntnisse sind kein Einstellungskriterium. Air Berlin und Blue Wings erwarten jedoch von dem Bewerber einen Internet-Anschluss und das Vorhandensein einer Email-Adresse. Zwar kein Muss, aber sicherlich bequemer, da viele Dinge des täglichen Lebens (Bewerbung, Sicherheitsüberprüfung, Arbeitszeitkonten, Requests, Bordverkaufsabrechnungen etc.) über den Computer abgewickelt werden.
Tattoo / Piercing: Tattoos werden nur dann "akzeptiert", wenn es für eine aussenstehende Person nicht sichtbar ist. Der Bereich "Oberarm" ist grenzwertig und könnte dazu führen, dass die Airline mit einer Absage reagiert. Sichtbare Piercings sind ein absolutes No-Go und werden von allen Airlines abgelehnt.

Diese Texte sind Eigentum des Autors. Besonderen Dank an den Crewlounge-User appletree für die Erstellung des Teils "Hard Facts zur Bewerbung als Flugbegleiter".

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